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Verschaffen Sie sich einen Eindruck
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Die Kontaktaufnahme ist sinnvoll, wenn…
• Eltern sich Sorgen um die Entwicklung des Kindes machen
• ihr Kind vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt war
• die Entwicklung des Kindes anders oder verzögert verläuft
• es Konflikte bei der Bewältigung des Alltages oder im Umfeld des Kindes gibt
• „Stress“ bei der täglichen Versorgung des Kindes besteht
• Eltern eine Abklärung wünschen
• bei vorhandener Entwicklungsstörung, Beeinträchtigung oder Behinderung
• Beratung und/oder eine Förderung notwendig ist• Eltern und Bezugspersonen von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten, auch im Verhalten im Alter von Geburt bis zum Eintritt in den Schulkindergarten oder in die Schule
• Eltern von sogenannten „Risikokindern“
• Eltern mit behinderten Kindern
• Ärzte, Ärztinnen, Therapeuten, Therapeutinnen, Pädagogen, Pädagoginnen, Erzieher, Erzieherinnen• Beratung bei PfiFf mit den Erziehungsberechtigten, ob und welche Form der Hilfe erforderlich ist (ohne ärztliche Verordnung möglich)
• Abstimmung mit dem behandelnden Arzt über das weitere Vorgehen
• für Aufnahme in die Frühförderstelle ist eine (spezielle) ärztliche Verordnung erforderlich
• Förderung und Behandlung erfolgt dann nach Genehmigung durch den Kostenträger.• Offenheit für die Sorgen und Fragen der Eltern
• ehrliche Antworten und Hilfestellungen
• ungefähre Einschätzung und Hinweise auf mögliche Folgen
• Entwicklungschancen für Kind und die Eltern
• konkrete erreichbare Ziele /setzung
• Kind wird so angenommen wie es ist
• keine Stigmatisierung nach allgemein gültigen Maßstäben und Leistungsnormen• Eltern können das Angebot Frühförderung kostenfrei in Anspruch nehmen
• die Finanzierung der Frühförderleistungen liegt in der gemeinsamen Verantwortung der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen
• für die Übernahme der Leistungen im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung ist ein genehmigter Förder- und Behandlungsplan erforderlich.
• im Rahmen der freiwilligen Förderung können darüber hinaus anerkannte Frühförderstellen durch das Land Baden-Württemberg Zuschüsse erhalten (diese sind zweckgebunden für das offene Beratungsangebot und sonstige nicht finanzierbare Leistungen)
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Erfahren Sie mehr über PfiFf
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Für Familien
- Anamnestische Gespräche mit Eltern und Bezugspersonen
- Vermittlung von Befunden und Diagnosen
- Beratung beim Förder- und Behandlungsplans
- Austausch über die Entwicklungs- & Förderprozesse des Kindes
- Hilfe bei der Gestaltung und Umsetzung des Alltags
- Anleitung zur Einbeziehung in Förderung und Behandlung
- Hilfen zur Unterstützung der Bezugspersonen
- Vermittlung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten
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Speziell zur Kooperation
- Gespräche mit Beteiligten
- Beratung & Unterstützung betroffener Bezugspersonen
- Fallarbeiten und Supervision
- Vorträge, Workshops, Schulungen, Fortbildungen für Eltern und Erzieherinnen
- Anleitung und Beratung von Integrationskräften
- Kooperationen mit anderen Beratungsstellen, sozialpädiatrischen Zentren, Kinderkliniken, niedergelassenen Therapeuten u.a.
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Beratungsfachdienst
- Beratungsangebot für Kindertagesstätten, -krippen und Kindergärten
- Fragen beantworten bzgl. der Entwicklung des Kindes
- sowie durch die beobachteten Verhaltensweisen im Alltag
- Unterstützung bei der Umsetzung des Gruppenalltags
- Ziel ist die Entwicklungsbedingungen des Kindes bestmöglich zu unterstützen und die individuellen Stärken und Ressourcen zu berücksichtigen
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Integrationshilfen
- Integrationshilfe in Absprache mit dem Integrationsfachdienst
- Integrationshilfe ist eine Leistung des Sozialhilfeträgers nach SGB XII
- Zielgruppe sind Kinder, die von Stigmatisierung und/ oder Ausgrenzung bedroht sind
- durch eine genaue Problemerfassung können geeignete Maßnahmen umgesetzt werden
- diese umfassen die Anleitung, Beratung und Entlastung des pädagogischen Personals vor Ort sowie der Familie des Kindes
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Frühförderung versteht sich als ganzheitliches und fachübergreifendes System von frühen Hilfen für Kinder im Vorschulalter, die in ihrer Entwicklung gefährdet, verzögert oder beeinträchtigt sind. Der Gesetzgeber spricht hier von einer drohenden Behinderung. Um Auswirkungen, Folgen oder bleibenden Schäden zum frühstmöglichen Zeitpunkt entgegenwirken zu können, gibt es die Frühförderung.Frühförderung erfasst systematisch die Entwicklungsbedingungen des Kindes in der Familie, der Krippe und Kindergarten, geschieht im Team und unterstützt das Kind, die Familie und deren gesamtes Umfeld. Sie findet grundsätzlich in enger Zusammenarbeit mit den Eltern statt, handelt in ihrem Auftrag und setzt deren Einverständnis voraus.
Frühförderung wird als sogenannte Komplexleistung erbracht. Das bedeutet für einen bestimmten Zeitraum werden sowohl medizinisch-therapeutische als auch pädagogische Leistungen erbracht, um ein übergreifend formuliertes Therapie- und Förderziel (Teilhabeziel) zu erreichen. Die Inhalte der komplexen Frühförderung sind Beratung, Unterstützung und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, interdisziplinäre Eingangs-, Verlaufs- und Abschlußdiagnostik, Austausch und Abstimmung der beteiligten Fachdisziplinen und anderen am Kind beteiligten Institutionen, mobile Leistungserbringung, Zusammenstellung der Maßnahmen auf Basis des individuellen Förder- und Behandlungsplans.
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Heilpädagogik
Der heilpädagogische Grundgedanke liegt in der ganzheitlichen Sichtweise.Logopädie
Unterstützung und Förderung von Kommunikationsbereitschaft und -kompetenz der Kinder sowie seinen AusdrucksmöglichkeitenErgotherapie
Schaffung der körperlichen, psychisch-emotionalen und sozialen Voraussetzungen für Selbstsicherheit und Selbststeuerung der KinderSozialarbeit
Sozialarbeit Vermittlung von anderen Hilfsdiensten & Beratung bei sozialrechtlichen Fragen
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